Christoph, Herzog zu Württemberg, bekundet die auf dem Gerichtstag am 19. Februar erfolgte Einigung zwischen den Gebrüdern Leonhard und Georg Wertwein und der Grafen Friedrich, Ludwig und Albrecht zu Löwenstein, laut der die den Wertweins zustehenden 100 Gulden jährl. Zinse aus 2.000 Gulden Hauptgeld auch ferner auf die Grafschaft Löwenstein verschrieben bleiben und den Wertweins und ihren Nachkommen gegen Leistung schuldiger Lehnspflicht als Lehen gegeben werden.