Bürgermeister, Rat und Gemeinde zu Heidelberg bekunden, dass sie der Präsenz des Heiliggeiststift zu Heidelberg eine jährlich Gülte von 10 Gulden auf dem städtischen Viertel des Ungelds und anderen Gefällen um ein Hauptgeld von 200 Gulden verkauft haben. Die Gülten soll die Stadt wie folgt anweisen: 4 Gulden für die Kammer des Stifts, 2 Gulden für Wachs zu der mittleren Kerze am Königsgrab nach Laut des Seelbuches, 2 Gulden für den Minnewein (mynne wine), 3 Gulden für die Jahrzeit des Meisters Hans Bender (+), Pfarrer zu Heidelberg, sowie 1 Gulden nach Bescheid des Stifts. Das Hauptgeld hat die Stadt zum Erwerb eines Hauses von Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz genutzt. Bei Versäumnis der Gültzahlung zu genannten Terminen soll das Stift je sechs vom Rat und sechs aus der Gemeinde in eine offene Herberge nach Ladenburg oder Weinheim unter näheren Bestimmungen zum Einlager mahnen. Die Aussteller behalten sich die Lösung der Gülte mit 200 Gulden vor und kündigen das Stadtsiegel an. Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz, auch für seinen Sohn Philipp und beider Erben, bewilligt den Verkauf und kündigt sein Siegel an.