Bürgrechtsbrief für Johannes Werner und Gottfried Werner Freiherrn von Zimmern, Herrn zu Meßkirch, Walken- und Wildenstein, mit ihrer Herrschaft Oberndorf samt den dazu gehörigen vier Dörfern und Seedorf: die Stadt darf in die genannten Flecken keinen Zusatz legen; die von Oberndorf sollen nicht schuldig sein, der Stadt zuzuziehen, die Stadt Oberndorf soll Rottweil offen Haus sein, die Herren von Zimmern sollen jährlich 12 Gulden Schirmgeld zahlen; der Abzug - im Falle des Austritts aus dem Burgrecht - soll 240 Gulden betragen.