Verpflichtung der Krüger im Stad- und Butjadingerland zum Vorgehen gegen übermäßiges "schwelgen und saufen" und zur Erlegung von Akzise für jede Tonne Bremer Bier und deswegen bestimmte Benennung eines festgelegten Ortes der Anfuhr und Ausladung für das Bier und darüber verlangter Eid (enthält Namen der Krüger in den einzelnen Orten). Datierung: 1611 August 15-16, Ovelgönne

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Niedersächsisches Landesarchiv
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