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Johan Westhaus wegen Totschlag in Notwehr?, nach Leichenschau erfolgte Freispruch, aber der Stadt verwiesen
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Enthält: Johan Westhaus hat den kaiserlichen Reiter Konrad Rupers, den Diener des Junkers Adrian Dietrich Voss, getötet. Leichenschau durch Stadtrichter und Richtherren findet statt am 4.6.1633. Dem Angeklagten wird auf Antrag seiner Frau Katharina Peick das Geleit gegeben. Als sein Verteidiger ist tätig der Prokurator Konrad Hülsbuch, als fiskalischer Anwalt der Prokurator Henrich zum Schlade. Durch die Richtherren werden dann die Purgationsbeweise des Angeklagten erhoben. Er behauptet, der Reiter habe seinen Stiefsohn Johan Melschede erschießen wollen; um diesen zu retten, habe er mit seinem Morgenstern den Reiter erschlagen; der Reiter habe ihn selbst auch schon bedroht. Als Zeugen werden vernommen: 1. Klara Entrup, Frau des landfürstlichen Wildschützen Ludwig Schaep, etwa 30 Jahre alt; 2. Weinhändler Johan Rautt aus Cöln, 53 Jahre alt; 3. Anna Moderson, Witwe Franz Peick, 53 J. alt; ihr Mann war der Bruder der Frau des Angeklagten; 4. Johan Hansman, 32 J. alt; 5. Johan Hülsman gen. Soest, Unterküster an Ludgeri, 27 J. alt; 6. Theodor Münsterman, studiosus metyphysicus, civis filius, 23 J. alt; 7. Johan Veltwisch, studiosus, civis filius, 19 J. alt; 8. Ratsherr Baltasar Brüning, 62 J. alt: 9. Bäcker Johan Wilckinghoff auf der Salzstraße, 24. J. alt; 10. Schneider Herman zur Haar aus Albersloh, 30 J. alt. Durch Urteil vom 26.09.1633 wird der Angeklagte von der gewöhnlichen Strafe freigesprochen, aber der Stadt verwiesen. Auf sein Gnadengesuch wird ihm aber am 12.11.1633 der Aufenthalt in der Stadt gestattet. Erwähnt werden Hauptmann Alexander von der Hegge, Henrich Stratman auf dem Verspohl, Margarete Brüggeman.
Archivale
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.