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Papst Innozenz IV. gewährt dem Kloster Reichenau wegen Brandschadens und Kriegsnöten die Einkünfte der Pfründen, bei denen das Kloster die Kollatur oder das Patronatsrecht hat, soweit diese innerhalb dreier Jahre vakant werden, für ein Jahr. Etsi libenter universis

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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