Die Brüder Hermann (Herman) Jürgen (Jurgenn) und Corth Mengersen (Mengerssen) beurkunden für sich und ihre Erben den Tausch einer freien und unverpfändeten Wiese (frie onverpendede wese), genannt Seekamp, bei Eckhusen (Eickhuisen) an der Nethe (Nete) mit Äbtissin Anna von der Borch, Priorin Edelinge von Asseburg (Asseborch), Kellnerin (Kelnnersschen) Margarethe (Margarethen) von Brenckenn, Kornschreiberin (Cornschriversschen) Dorothea (Dorotheen) von Mengersen und dem Konvent des Klosters Gehrden (Gerden) und allen ihren Nachkommen. Diese Wiese hatte bisher Johann Jacobs mit anderen Ländereien bei Eckhusen als Meier zu jährlicher Pacht bewirtschaftet (jerliche pacht oder huire ihn Meigerstat gehat). Dafür erhalten sie eine Wiese (kempe oder wese) bei ihrem Dorf Rheder (bei unserem dorpe tho Reer) mit allen Kotten (kotstedenn) und einer unbebauten Mühlenstelle (mollenstede), die in der Flur bei oder in dem Dorf (in dem felde bie dem dorpe oder binnen dem dorpe) gelegen ist. Hierfür erhalten sie vom Kloster Gehrden eine besiegelte Urkunde. Die Brüder leisten Verzicht an und versprechen Garantie für alle Rechten bezüglich der Wiese Seekamp und setzten das Kloster Gehrden in die entsprechenden Rechte ein. Die Lehnherrinn der Wiese, die Äbtissin des Klosters Heerse (herse), Margarethe (Margarethenn) geborene von Columna (Clumnen) bewilligt den Tausch. Jeder der drei Brüder und die Äbtissin von Heerse kündigen ihr Siegel an. Gegeben unnd geschein zu denn jarenn nach unsers hern unnd heilantz Christi Jesu geburt duisenth viffhundert ein unnd viffich denn twolftenn daghs des monatz Marii.

Show full title
Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
Data provider's object view