Landgraf Heinrich von Hessen gibt dem Zisterzienserinnenkloster Georgenberg vor den Mauern Frankenbergs das Patronats- bzw. Präsentationsrecht der...
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Urk. 23, 81
Urk. 23, A II Georgenberg, Kloster
Urk. 23 Kloster Georgenberg - [ehemals: A II]
Kloster Georgenberg - [ehemals: A II] >> 1300-1324
Marburg 1302 Februar 24
Ausf. Perg. S. mit Rücks. stark besch. anh. Beschr. s. [Schunder] Nr. 71.
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Datum Marpurch 1302, 6. kalendas Marcii.
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Landgraf Heinrich von Hessen gibt dem Zisterzienserinnenkloster Georgenberg vor den Mauern Frankenbergs das Patronats- bzw. Präsentationsrecht der Frankenberger Pfarrkirche zurück und bestätigt die darüber von ihm und seinen Vorfahren ausgestellten Urkunden. Bei jeder Vakanz soll unter Mitwirkung der dortigen Burgmannen, Schöffen und vornehmeren Bürger ein dem Kloster geeignet erscheinender Priester zum Pfarrer gewählt und dem Landgrafen vorgestellt werden. Wird er von diesem bestätigt, so darf er nur aus ganz gewichtigen Gründen (excessus et insufficienciam) aus dem Amt entfernt werden.
Vermerke (Urkunde): Siegler: Aussteller.
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: Regest: Schunder Nr. 353.
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Landgraf Heinrich von Hessen gibt dem Zisterzienserinnenkloster Georgenberg vor den Mauern Frankenbergs das Patronats- bzw. Präsentationsrecht der Frankenberger Pfarrkirche zurück und bestätigt die darüber von ihm und seinen Vorfahren ausgestellten Urkunden. Bei jeder Vakanz soll unter Mitwirkung der dortigen Burgmannen, Schöffen und vornehmeren Bürger ein dem Kloster geeignet erscheinender Priester zum Pfarrer gewählt und dem Landgrafen vorgestellt werden. Wird er von diesem bestätigt, so darf er nur aus ganz gewichtigen Gründen (excessus et insufficienciam) aus dem Amt entfernt werden.
Vermerke (Urkunde): Siegler: Aussteller.
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: Regest: Schunder Nr. 353.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
10.06.2025, 09:13 MESZ