Bartholomäus Puchelmayr einigt sich mit Zustimmung von Propst Erhard und dem Konvent zu Rohr mit Singhänsl zu Bachl (Hard) über die Gerechtigkeit auf dem freieigenen Gut des Klosters Rohr zu Bachl, dem Pühelhof (püchel hoff). S: Leonhard Saller zu Meilenhofen (Meulhoven), Richter zu Rohr

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv