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Johann von Isenburg-Büdingen, Friedrich von Lisberg, Konrad von
Waltratshausen, Kustos, Karl von Bibra, Pförtner des Klosters Fulda,
Eberhard und ...
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Urk. 75 Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a]
Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] >> Reichsabtei, Stift >> 1381-1390
1382 Januar 17
Ausfertigung, Pergament, sechs mit Pergamentstreifen angehängte Siegel (Siegel Nr. 3 fehlt)
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Nach Cristis geburt in jar und dage als auch vor stet geschriben
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Johann von Isenburg-Büdingen, Friedrich von Lisberg, Konrad von Waltratshausen, Kustos, Karl von Bibra, Pförtner des Klosters Fulda, Eberhard und Gottschalk von Buchenau, Ritter, bekunden, dass ihnen Konrad [von Hanau], Abt von Fulda, Dekan Martin und der Konvent von Fulda eine im Folgenden inserierte Urkunde ausgestellt haben. Siegelankündigung. Inserierte Urkunde von 1382 Januar 17: Abt Konrad, Dekan Martin und der Konvent von Fulda bekunden, dass sie zum Nutzen des Klosters nach reiflicher Überlegung dem Johann von Isenburg-Büdingen und Friedrich von Lisberg und den von diesen dazugerufenen Konrad von Waltratshausen, Kustos, Karl von Bibra, Pförtner des Kloster Fulda, und den Vettern Eberhard und Gottschalk von Buchenau, Ritter, auf fünf Jahre, gerechnet vom letzten Weihnachtstag [1381 Dezember 25] und vom Datum dieser Urkunde die Landesverwaltung anvertraut haben. Johann von Isenburg-Büdingen, Friedrich von Lisberg und die von Buchenau schwören an Eides statt mit erhobener Hand zu den Heiligen; die Klosterangehörigen Konrad von Waltratshausen und Karl von Bibra schwören bei ihrem Gehorsamsgelübde (und darnach undir den stollin uff daz plenarium). Auf Wunsch der von Isenburg und von Lisberg wird der Vertrag um zwei Jahre verlängert. Sie sollen auch das Fürstentum des Abtes mit allen Rechten, geistlichen und weltlichen Lehen verwalten. Dafür können sie gemäß den Regeln und Gewohnheiten des Ordens und des gemeinen Rechts geistliche und weltliche Lehen erhalten. Abt und Konvent behalten sich Burg und Gericht Rockenstuhl, Hof und Kellerei in Geisa mit allem Zubehör, die Stadt Geisa mit dem Stadtgericht innerhalb der Ringmauer (als verre die ringmur begriffin hat) vor. Der Abt behält sich die Burg Rockenstuhl als Wohnung für seine Diener vor. Die Burg steht unter besonderem Schutz der Vertragspartner. Diese gewähren dem Abt und seinem Gefolge nach Billigkeit Herberge und Unterhalt. Ist die Anwesenheit des Abtes in Fulda in geistlichen oder weltlichen Angelegenheiten von Nöten, soll der Abt mit seinem Gefolge auf dem Frauenberg bei Fulda auf Kosten der Vertragspartner wohnen. Die von Isenburg, von Lisberg und von Buchenau sind zu Verhandlungen mit Apel Ledenther für die Stadt Fulda, Konrad Smyd für die Stadt Hammelburg und Berthold (Berld) Murhard für die Stadt Vacha autorisiert. Sollte einer der Vertragspartner ausfallen, wird er ersetzt und muss Abt und Konvent wie die anderen einen Eid leisten. Zur Deckung der Verwaltungskosten und möglicher Schäden, Gefängniskosten und Verlust von Pferden räumen ihnen Abt und Konvent die Neue Burg in Fulda samt dem Altenhof, Gericht und Zent der Stadt Fulda und Haselstein mit allem Zubehör als Pfand ein. Siegelankündigung des Abtes und des Dekans und Konvents von Fulda. (Nach Cristis geburt dryczenhundirt jar in den czwey und achtzigistem jare am Fritage vor sent Fabiani und sent Sebastiani tage). (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers 1, Avers 2, Avers 4, Avers 5, Avers 6)
Vermerke (Urkunde): Siegler: Johann von Isenburg-Büdingen
Vermerke (Urkunde): Siegler: Friedrich von Lisberg
Vermerke (Urkunde): Siegler: [Konrad von Waltratshausen, Kustos]
Vermerke (Urkunde): Siegler: Karl von Bibra, Pförtner
Vermerke (Urkunde): Siegler: Eberhard von Buchenau, Gottschalk von Buchenau
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: Schannat, Historia Fuldensis, Nr. CLXXXV [inserierte Urkunde]
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.