Ernst, Kurfürst von Sachsen, und Albrecht, Herzog von Sachsen, fällen einen Schiedsspruch zwischen ihrem Rat Burggraf Georg (Jurg) von Leisnig einerseits und dem Abt Caspar des Klosters Chemnitz andererseits gemäß dem der Abt das vom Burggrafen gekaufte Dorf Gotfristorff [Göppersdorf, s. Rochlitz?] jenem wieder überantworten, ihm den Kaufbrief aushändigen und das Geld quittieren soll.- Weitere genannte Personen: Albrecht von Meckau, Vater des Abts; die von Schleinitz.

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Sächsisches Staatsarchiv
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