Vertrag zwischen dem Kloster Herrenalb und der Kommune Derdingen wegen des Vorzehenden, Abteil- und Einführung der Früchten, des Zehend-Zins- und Kelterweins, Fertigung und Besiegelung der Briefe, Beeidigung der Richter und Fürsprecher, der Vogtgerichte und Rügungen, der Frohndienste und anderer Punkte.