Kurfürst Friedrich II. von der Pfalz und die Grafen Georg, Eberhart und Valentin von Erbach schließen aus Anlass der Streitigkeiten, die sich zwischen ihren Ämtern Starkenburg, Heidelberg, Lindenfels und Schönberg ergeben haben, einen Vertrag über die künftige Schlichtung beiderseitiger Beschwerden.