Jörg Sybolt gen. Stuttgarter, B. zu Tübingen, der gemeinsam mit anderen Bürgern auf der krummen Brücke zu Tübingen mit Magister Michael Wayh und einem Franzosen, beide Universitätsverwandte, in Händel geraten war und deshalb einige Tage im Gefängnis gelegen hatte, schwört bei seiner Entlassung U. und gelobt eidlich, ohne Erlaubnis weder sich noch sein Gut aus Tübingen zu entfernen, auf Aufforderung des Rektors und Regenten der Universität hin vor dem Stadtgericht oder wohin er gewiesen wird, Recht zu geben und zu nehmen und sich an den Untervogt zu Tübingen zu wenden, falls die Universität eine gerichtliche Entscheidung verzögern sollte.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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