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Erlaß (öffentliche Bekanntmachung) des Grundherrn von Wachtendonk, Johann von der Linden, nach dem bei Strafe verboten ist, in der Herrlichkeit Wachtendonk zu jagen; durch den Amtmann H.W. Tauwel am 25. August, angeschlagen am 29. August 1751. Auf der Rückseite: Erneuerung des Erlasses, ausgefertigt durch den Amtmann Peter Heinrich Anton Tauwel am 27. August 1769

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