Konrad ("Conss") von Fischenich, genannt von Zudendorf ("Tzudendorp"), seine Ehefrau "Guetgin" und seine eheliche Tochter Katharina verkaufen vor dem Gericht zu Lechenich dem Matthias ("Thys") von Rheindorf ("Ryn-") und seiner Ehefrau Bela den Besitz, den sie von "Guetgin" von Dirmerzheim ("Dyrmeltz-"), "Lenartz" Frau, geerbt haben: (1.) 5 Morgen Ackerland am Weg von Dirmerzheim nach Meller ("Melre"), neben Gottfried ("Gobellens") 1 ¿ Morgen; (2.) 5 Viertel hinter Hennes "Schuer van der Ween", (3.) 3 Viertel an dem Steinweg neben "Hailbuych lande", (4.) 3 Moegen am "Luttenbusch, neben "Gobellens" 5 Viertel, (5.) 1 Morgen an dem Weg von Dirmerzheim nach Gymnich, neben Gerhard von Mellers Land; (6.) 3 Viertel in der "Vuelreerden" neben Hennes "van der Ween"s 3 Vierteln; (7.) 1 1/2 Morgen an der Mergelgrube ("-kuelen") neben Wilhelm "Ensgins" halbem Morgen. Der Kaufbetrag wurde bereits entrichtet. Verkäufer geloben Währschaft. Siegler der Aussteller; Siegelankündigung der Schöffen des Gerichts zu Lechenich mit dem Schöffenamtssiegel. Datum: 1449, 10. JuniAusf., Perg., dt., beide Siegel (beschädigt) anhängend: 1. Siegel des Ausstellers: in einem Dreipaß ein geteilter (?) Wappenschild, Umschrift weitestgehend nicht mehr lesbar; 2. Schöffensiegel (wie oben)RV.: "Aengaende einen kauiff van ungeverlich [?] van 13 ¿ Morgen landts anno 1449" (17. Jh.); "N 21" (17./18. Jh.); "3" (ca. 17. Jh.)

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Historisches Archiv des Erzbistums Köln
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