Kurfürst Philipp von der Pfalz erteilt seinen Unterhändlern, die er zu einem Tag nach Baden schickt, die Vollmacht zu verhandeln. Philipps Oheim und Schwager (sweher) Markgraf Christoph von Baden und Hochberg hatte zwischen König Maximilian I. und dem Pfalzgrafen wegen des geegnwärtigen Kriegs mehrfach verhandelt und dem Pfalzgrafen ein Verzeichnis der königlichen Meinung überbracht. Zu weiteren Verhandlungen schickt der König seine Räte zum nächsten Mittwoch nach Baden, um mit den pfalzgräflichen Räten die Vorschläge zu beschließen. Für dieses Treffen erteilt der Pfalzgraf dem Unterlandvogt im Elsass, den Räten und Getreuen Jakob von Flekenstein, Ritter Friedrich Kämmerer von Dalberg (Thalburg), Ritter Hans von Hirschhorn und dem Sekretär Siegmund Hesse die Vollmacht, dass sie mit den königlichen Räten wegen des Vorschlags handeln und beschließen dürfen, was der pfalzgräflichen Annahme und Zusage bedarf. Was sie handeln, annehmen und beschließen, soll auch Wille des Pfalzgrafen sein.