Werden.-Der Professe von Marienfeld Abundus Lindener reversiert, dass er laut wörtlich inserierter Urkunde im Namen und zum Nutzen des Klosters Marienfeld belehnt worden ist mit dem Gut Walkenhaus im Kirchspiel Liesborn, nachdem dieses Gut von Bürgermeister und Rat von Lippstadt verkauft worden ist. Am 29. September sind ein Scheffel Roggen lippischen Maßes sowie zwei Schillinge zu zahlen. Bei Tod des Lehnträgers ist das Lehen mit fünf rheinischen Gulden neu zu erwerben. Es hat gehuldigt mit Vollmacht Lindeners der Richter zu Werden Anton Gottfried Funcke im Beisein des Werdenschen Rats und Kanzleidirektors Lic. iur. Philipp Wilhelm Georg Schorn und des Sekretärs Georg Heinrich Vorrath.-Es siegelt Funke, Or., Petschaft und Unterschrift des Bevollmächtigten