Kaiser Friedrich beurkundet, dass das kaiserliche Kammergericht in der Appellationssache der Stadt Bopfingen gegen Matheis Rotengater, der wegen eines Handels durch Leute des Herzogs Ludwig von Bayern zu Bopfingen hinweggeführt worden war, zu Gunsten Bopfingens entschieden habe, nachdem zuvor der Propst von Ellwangen zu Gunsten des Matheis Rotengater entschieden hatte.