Nebenrezess, vereinbart von schwarzenbergischen und würzburgischen Deputierten mit Bevollmächtigten sämtlicher Protestanten zu Hüttenheim über die Ermächtigung, Berufung, Bestätigung und Einführung eines eigenen protestantischen Pfarrers, dann die Annehmung und Bestallung eines protestantischen Schulmeisters und die gemeinschaftliche Jurisdiktion über beide; ratifiziert von Bischof Johann Philipp Franz zu Würzburg und vom Fürsten Adam Franz zu Schwarzenberg mit besonderer Urkunde vom 14. Juli 1721.

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Staatsarchiv Nürnberg
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