Gotscalk de Heiligenkirchen (Hilgenkerken) und Johann de Lüerdissen (Luterdessen) beurkunden, daß die Schwester Amelgard, Priorin, und der Konvent der Schwestern vom Predigerorden bei St. Marien auf der Neustadt in Lemgo ihnen erlaubt haben, in ihren zehntbaren Ländern einige Gärten zu machen unter der Bedingung, daß sie davon jährlich 6 Pfennige zahlen. Werden die Gärten im Laufe der Zeit verwüstet, dann fallen sie zurück, werden besät und geben den Zehnten. Gesiegelt von Albert, genannt Erp, da sie kein eigenes Siegel haben. Datum anno domini 1337. Original auf Pergament mit anhängendem Siegel (abgefallen).