Christoph Eppinger (Öppinger) zu Perading und Hans Huber zu Niesgau, Vormünder des Hans, des Sohnes des verstorbenen Christoph Käsgeld zu Döging und dessen verstorbener Frau Dorothea, verzichten für sich und für die Kinder aus zweiter Ehe, deren Vormünder sie sind, auf alle Rechte an drei Pointen und einem Waldstück auf dem Döginger Berg, die sie dem Hans verkauft hatten. Sie waren dem Hans nach Inhalt ihrer Vormundschaftsrechnung eine Summe schuldig geblieben und hatten bei Annahme der Vormundschaft Pointen und Wald übergeben erhalten, die aber auch den Kindern aus zweiter Ehe versetzt worden waren. Nun überlassen sie sie dem Hans, wofür dieser ihnen die Schuldsumme nachsieht.; S: Hans Wolf von und zu Ruhstorf zu Poing und Truchtlaching