Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz bekundet, auch für seinen Sohn Philipp und beider Erben, dass er auf Bitten Volmars Lemlin d. A. (+) seine Kinder und aus besonderer Gnade sein Schloss, Dorf und seine armen Leute zu Horkheim (Horg-) für 12 Jahre in Schirm genommen hat. Der Pfalzgraf versichert, Güter und Leute zu schirmen, sofern ihnen der Rechtsgang vor ihm und seinen Räten oder seinem Hofgericht genügt. Kurfürst Friedrich befiehlt seinem Keller zu Weinsberg, derzeit Albrecht Dinkelsbühl (Dinckelspuel), die Leute wie pfalzgräfliche Angehörige zu schirmen und von ihnen dafür jährlich zu Martini 12 Malter Schirmhafer zu empfangen. Der Pfalzgraf nimmt sich von jeglicher Verpflichtung zum Ersatz für in der Zeit des Schirms erlittene Schäden aus.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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