Els die Lörin, Ehefrau Kunz des Loren, kauft für sich und ihre Kinder von Heinrich dem Pfanner, Bürger zu Wangen, als Waldlehen den Satz und jährlichen Zins von 1 Scheffel Hafer Ravensburger Maßes und 6 ß d Konstanzer Münze auf einem Gut zu Ulhartschwiler (=Uhetsweiler), auf dem vormals Heinz Oswalt ("Oschwalt") saß. Die Käufer geben dem Verkäufer jährlich zwischen Martini und Weihnachten von dem genannten Gut 2 Scheffel Hafer Ravensburger Maßes und 17 ß d Konstanzer Münze. Davon sind 2 ß Notzins. Wenn dieser nicht zu Martini gezahlt wird, ist dem Verkäufer das Gut nach Waldlehenrecht verfallen. Beim Tod des jeweils ältesten Besitzers, Mann oder Frau, ist im Dreißigsten eine Todfallabgabe von Pfeffer oder ersatzweise 5 ß d Konstanzer Münze fällig. Bei Nichtleistung fällt das Gut heim. Zu liefern sind weiter 4 Hühner und 40 Eier. Alle Abgaben müssen in die Stadt Wangen geliefert werden.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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