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NZfM 42 (Nr. 19, 4.5.1855), S. 208f. „LISZT hat sich durch diese Wahl ein Verdienst erworben, wenn sie auch nur dazu dienen sollte, zu beweisen, daß die Oper nicht zu halten ist. Diesen Beweis zu führen war aber nothwendig, da das Werk in Leipzig in der That zu schnell zurückgelegt wurde. Es wurde hier nur ein Mal bei aufgehobenem Abonnement und dann zwei Mal vor dem sehr gemischten Publicum der Bons=Vorstellungen gegeben. […] Nach der gegenwärtigen Aufführung ist mein Urtheil im Allgemeinen dasselbe, was ich schon damals bei der Leipziger Aufführung aussprach, mit dem Unterschiede jedoch, daß sich allerdings im Einzelnen Manches in einem günstigeren Licht zeigte, weil die Ausführung in Weimar eine gelungenere war und es LISZT gelungen ist, einzelne Partien klarer herauszustellen als in Leipzig der Fall war.“ [Franz Brendel] (Ebd.) Süddeutsche Musikzeitung 4 (14.5.1855), Nr. 20, S. 80: "Vor Kurzem wurde Schumann's Oper GENOVEVA zum ersten Male aufgeführt. Das allgemeine Urtheil lautet dahin, dass die unleugbaren Schönheiten der musikalischen Bearbeitung durch den gänzlich verfehlten Text (den Schumann selbst verfasst) zu sehr verdunkelt werden."