Petter Stöb von Grubingen [Gruibingen, Kr. Göppingen], wegen Untätigbleibens bei dem Schlaghandel zwischen seiner Hausfrau und Lienhart Dietzens Eheweib von Gruibingen, bei welchem ersterer "ain Kind abgangen" [vgl. UF 1330] zu Göppingen gef., wird nach Fürbitten auf künftiges Wohlverhalten hin aus dem Gefängnis entlassen, verspricht, sich gegenüber seiner Ehefrau in Zukunft freundlich, tugendhaft und wohl zu verhalten, ihr die von Lienhart Dietzens Eheweib zu zahlenden 20 fl Abtrag zu eigener Verwendung zu belassen, seine Atzung und sonstige abgelaufene Kosten selbst zu bezahlen und schwört U.
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Petter Stöb von Grubingen [Gruibingen, Kr. Göppingen], wegen Untätigbleibens bei dem Schlaghandel zwischen seiner Hausfrau und Lienhart Dietzens Eheweib von Gruibingen, bei welchem ersterer "ain Kind abgangen" [vgl. UF 1330] zu Göppingen gef., wird nach Fürbitten auf künftiges Wohlverhalten hin aus dem Gefängnis entlassen, verspricht, sich gegenüber seiner Ehefrau in Zukunft freundlich, tugendhaft und wohl zu verhalten, ihr die von Lienhart Dietzens Eheweib zu zahlenden 20 fl Abtrag zu eigener Verwendung zu belassen, seine Atzung und sonstige abgelaufene Kosten selbst zu bezahlen und schwört U.
Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 U 1331
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 Urfehden
Urfehden >> 2. Band 2: Dornhan bis Heidenheim >> 2.4 Göppingen, Amt >> 2.4.13 Gruibingen
1533 März 31
Urkunden
Siegler: Die ehrsamen und weisen Claus Anckelin, Bm. und Meister Hanß Wanger, Bürger zu Göppingen
Überlieferungsart: Ausfertigung
Überlieferungsart: Ausfertigung
Anckelin, Claus; Bürgermeister, Göppingen
Dietz, Elisabeth, Ehefrau des Lienhart, Gruibingen
Dietz, Lienhart, Gruibingen
Dietzen, Lienhart
Stöb, Petter
Wanger, Hans
Gruibingen GP
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:28 MEZ
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