Mainz, 1573.12.01. (Richter Johann von Karben). Peter Spieß schenkt 150 fl. Oppenheimer Währung seinem Sohn, dem B. und Glaser Gerhard Spieß zu Oppenheim, gegen die Verpflichtung des lebenslänglichen Unterhalts. Sollte der Sohn vor ihm sterben, erhält Peter die Summe zurück unter Abzug von je 3 Albus für jeden Tag, den er bei seinem Sohne gewesen. Z.: Andreas Keim, Matthes Rodt, Hans Koler, Peter Koch von Haselbach.

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