Wilhelm von der Sunger, Freigraf der Freigrafschaft zu Waltorp ("Waltdorff") [Lkr. Recklinghausen] und Brüninghausen ("Brunnynchusen") [Stadt Dortmund], bekennt, dass Bürgermeister, Rat und Bürgerschaft der Stadt Kempten durch ihren bevollmächtigten Prokurator Bernhard ("Bentz") Schmied die Gebrüder Ulrich, Diepolt und Merck Zwicker von Memmingen vor seinem Freigericht verklagt haben. Er hat daher die Beklagten vor sein Freigericht geladen. Nun haben ihm die Freischöffen Heinrich von Eisenburg ("Yssenburgh") [Stadt Memmingen] der Ältere, Balthasar Mesnang von Isny ("Ysny") [Lkr. Ravensburg] und Johann Rorer von Memmingen mitgeteilt, dass die Beklagten bereit sind, sich den Klägern und ihrer Klage zu stellen, allerdings nur vor einheimischen Rittern oder Städten als Richtern. Dazu wird den Klägern oder ihrem Bevollmächtigten freies Geleit zugesichert. Der Freigraf erkannt diese Forderung der Beklagten an und weist die Kläger und ihren Prokurator mit ihrer Klage an Bürgermeister und Rat der Stadt Ravensburg.

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Haus der Stadtgeschichte - Stadtarchiv Ulm
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