Meister Conrat Lüllin, Lehrer der geistlichen Rechte und Kirchherr zu Saulgau (Sulgen), tut kund, daß er am Ausstellungstag in der Ratsstube zu Mengen als Schiedsmann verschiedene Streitigkeiten [die Streitpunkte sind im einzelnen ohne nähere Erläuterung des jeweiligen Anlasses wiedergegeben] zwischen Eberhard, Truchsessen von Waldburg, und den ehrsamen, weisen Ammann, Bm. und Räten der Stadt Saulgau nach Verhör beider Seiten geschlichtet hat. Für die erstgen. Seite waren ihm als Schiedsleute beigegeben die ehrsamen und bescheidenen Pettermann, Ammann von Unlingen (Onlengin), und Hans Cröwel, Altbm. von Waldsee (Waise), ferner als Fürsprecher der fromme und feste Junker Hans, Truchseß von Bichishausen; der Stadt Saulgau waren zugeordnet als Schiedsleute Hans Murer, Bm. zu Waldsee, und Jörg Metzger, Bm. zu Riedlingen (Rüdlingen), sowie als Fürsprecher Hans Grater, Stadtammann zu Waldsee. Streitpunkte: 1) Müller und Mühle zu Saulgau; 2) Naturalleistungen des Truchsessen an die Kinder daselbst; 3) Geldund Naturalleistungen der Saulgauer an die von Wolfartsweiler (Woljhartswiler); 4) die Häuser des Truchsessen zu Saulgau und die dafür zu entrichtende Steuer; 5) Bußen und Strafen zu Wilfertsweiler (Hilbartzwiler); 6) das saulgauische Vieh und die Rosse des Kentzlers, die zu Fulgenstadt übergegangen sind; Schadensersatz dafür; 7) der von den Saulgauern zu fordernde Zoll; 8) die Klötzmen und das Gütlein zu Herbertingen (Herbrachtingen); 8) Schadensersatzforderungen des Truchsessen an den Suter; 9) das Vieh; 10) Gerichtsbarkeit bei Streitfällen zwischen Saulgauern und armen Leuten Eberhards. Gen. Personen: der feste Egg von Reischach (Rischach); Truchseß Jakob.