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Durchführung des Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums bei mittleren und unteren Beamten
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Kurator >> 04. Personalverwaltung >> 04.02. Hochschullehrer und Beamte >> 04.02.03. Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums
Mai 1933 - Juni 1933
Enthält v.a.: Entlassung bzw. Beurlaubung des Materialverwalters Hinz. - Militärpaß und Anerkennung des Unteroffiziers Johann Meibauer. - Militärpaß des Vizefeldwebels Gustav Franz Wilhelm Neuenfeldt. - Einschätzung über das Auftreten des Herrn Hinz durch: Prof. Krüger, Prof. Reinhober, Dr. Brüske, Lehrer Krüger, Karl Schulze, Wulff, Jürgens. - Dienstliche Erklärungen von: Förster, Kubacki, Felix Guerlin, Karl Wiegel, Rudolf Karberg, Julius Steinhauser, Wilhelm Roock, Walter Demmin, Karl Kinitz, Carl Welzel, Albert Klatt, Franz Vogt, Hugo Hagemann, Erich Großkopf, Ernst Baumann, Edith Braun, Geserig, Sehm, August Hinz, Adolf Schult, Gustav Neuenfeldt, Robert Lange, Wiedemann, O. Martens, Granzow, Fedor Frentzel, Max August Schilling, Steinbrink, Theodor Nehring, M. Bombe, Hildegard Stock, Hermann Sass, Laase, Paul Darm, Albert Barnekow, Werner, Käte Glockmann, Hahnel, Margarete Papajenski, Grets, Fritz Lemcke, Emil Gast, Johann Meibauer, Arthur Oklius, Emil Seel, Hans Ziegler, Ketzner.
Band: Bd 2
Akten
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.