Abt Friedrich [von Wipfeld] und der Konvent des Klosters St. Stephan in Würzburg beurkunden: Der Edelknecht Riemund von Rieneck und seine Ehefrau Mechthild haben an den Hammelburger Bürger Dietrich von Sodenberg eine jährliche Gült von 13 Malter Roggen (siligo) für 36 Pfund Heller verkauft. Diese Gült gefällt von dem Hof der Verkäufer in Bonnland (Bonlanth), den sie vom Kloster St. Stephan zu Mannlehen tragen. Den Verkäufern steht das Recht zu, die Gült innerhalb der kommenden vier Jahre um die ihnen dafür bezahlte Summe abzulösen. Machen sie davon keinen Gebrauch, dann kann im vierten Jahr das Kloster selbst die Gült ablösen. Sofern kein Rückkauf erfolgt, sollen der Käufer und seine Erben den Hof vom Kloster zu Mannlehen nehmen. Zur Schadloshaltung des Klosters haben die Verkäufer diesem außerdem von ihren Eigengütern einen Hof in Zellingen (Cellingen), den sie selbst bewirtschaften, und Weinberge in der Gemarkung Bonnland übergeben und vom Kloster zu Mannlehen zurückerhalten. Abt und Konvent des Klosters St. Stephan geben ihre Zustimmung zu dem Verkauf und siegeln auf Bitte der Verkäufer. Actum et datum 1313 in crastino beati Vincencii martiris. Aussteller: Kloster St. Stephan. Empfänger: Riemund von Rieneck und seine Ehefrau Mechthild

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Staatsarchiv Würzburg
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