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Gernsheim: Sententia arbitralis lata inter monasterium Eberbacense ex una et Decamum Capitulum Ecclesiae Sancti Pauli Wormatiensis nec non vicariu...
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Urkunden der ehemaligen Provinz Starkenburg >> 7 Orte, Buchstabe G >> 7.5 Gernsheim
1324 März 11
Eberbach, Abtei
Pergament mit 1 Siegel, die übrigen fehlen
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Actum et datum anno Dom. M CCC XXIIII Dominica qua cantatur Reminiscere 11. Merz 1324
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Gernsheim: Sententia arbitralis lata inter monasterium Eberbacense ex una et Decamum Capitulum Ecclesiae Sancti Pauli Wormatiensis nec non vicarium ecclesiae parochialis in Eichen, Scultetum Scabinos furatos et universitatem villae Eychen ex parte altera super insula sine examne dicta unser frawen werd sita apud Steinrewerd in Gernsheimer marcha, quod Decanus et Capitulum nec non vicarius scultetus, scabini jurati et universitas villae Eychen debeant desistere a molestatione et inquietatione quam faciebant super insula sine examne dicta unser Frauwen Werd predicta et ejus jura omnia quam longe jurisdictio Moguntini Archiepiscopii se extendit ad Abbatem et Conventum Eberbacensem perpetuo pertinere
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.