Kurfürst Karl Philipp in Bayern [von der Pfalz] bekundet, dass er, nachdem Johann Bernhard von Gemmingen verstorben ist, Friedrich von Gemmingen, Sohn des verstorbenen Hans Albrecht, für diesen selbst und als Ältestem und Lehnsträger von dessen Vettern Eberhard, des verstorbenen Achilles Christophs Sohn, Casimir, des verstorbenen Johann Bernhards Sohn, Franz Ignatius, des verstorbenen Johann Gottliebs Sohn, Philipp Adam, des verstorbenen Johann Reinhards Sohn, Reinhard, Eberhard, Friedrich und Ludwig, des verstorbenen Reinhards Söhnen, Johann Adam und Karl Ludwig, des verstorbenen Uriels Söhnen, Ursula Esther von Gemmingen, geb. Nothaft von Hohenberg, als Mutter und Vormund ihres mit dem verstorbenen Uriel gezeugten Sohnes Uriel, Ernst Ludwig, des verstorbenen Weiprechts Sohn, sowie Johann Christoph, des verstorbenen Johann Reinhards Sohn, allen von Gemmingen, ein Drittel am großen und kleinen Zehnt in Steiner und Kochertürner Gemarkung samt allen Nutzungen und Zugehörungen von wegen der Herrschaft Weinsberg zu Mannlehen verliehen hat.