Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass sich zwischen seinem Rat und Getreuen, Graf Ludwig zu Löwenstein, Herr zu Scharfeneck, einerseits und Hans von Weiler (Wyler) Irrungen um den Viehtrieb, den der Graf durch das Dorf Weiler und über den Bach beim Heiligen Kreuz zu haben vermeint, gehalten haben. Auch wurden etliche Weiden durch Hans eingezäunt, weitere Streitigkeiten betreffen Fischerei und Jagd in den Gemarkungen zwischen Weiler und Reisach (Rysach). Nach vielen Versuchen der gütlichen Einigung, die nicht befolgt wurden, hat Kurfürst Philipp die Parteien vor seine Hofrichter und Räte gewiesen. Bis zum rechtlichen Austrag sollen sie nichts "in ungutt" oder mit Gewalt gegeneinander vornehmen, wer dagegen verstößt, soll in Ungnade des Pfalzgrafen kommen. Beide Parteien haben dem Austrag zugestimmt und wollen solche, die "inn dissem unwillen gefangen und angenomen wern", unentgeltlich freilassen.