Erste Abteilung / Befehl Kurfürst Ernsts und Herzog Albrechts an einen Ungenannten, sicheres Geleit auf drei Wochen für N. Karaß zu Coswig (Koßwig), welcher einen sächsischen Untertahnen zu Behla (wahrscheinlich Böhla) ermordet habe, betreffend. Lochau, Mittwoch nach Mauritii 72

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Sächsisches Staatsarchiv
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