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Urkunde Nr. 307
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Herman von der Reck zu Hovell bekennt, dass sich zwar Gert Specht, Bürger und Kramer in Münster, mit seinen Gütern für 123 Reichstaler bei Caspar(us) Rexinck, Bürger und Notar in Münster, zu 7 1/2 Reichstaler jährlicher Pension verschrieben hat, das Geld aber nicht selbst empfangen hat sondern er, Herman von der Reck, der sich deshalb zu entsprechender Rückzahlung des Geldes verpflichtet und oben genannten Specht schadlos halten will, indem er sein ganzes Hab und Gut als Pfand einsetzt.
Pergament-Urkunde; Unterschrift und Siegel des Herman von der Reck
Archivale
Bürgen/Zeugen: Zeugen: Frantz Gruter, Notar des weltlichen Hofgerichts in Münster und Johannis Wegman, Gerichtsschreiber zu Ahlen