Heinrich Hertrich, Stadtammann zu Wangen, beurkundet Urteil des Gerichts auf Klage des Abts von Weingarten. Er wird vertreten durch seine "ehrbare Botschaft", bestehend aus dem Kustor, Jörg Kröll, Unterlandvogt in Schwaben, und dem Ammann von Altdorf. Die Klage richtete sich gegen Rüdin Messer ("Mässer"), der auf der Gant in Wangen wegen einer Geldschuld das Gut des Kunz Mayer von Dietenweiler in Niederwangen gen. der Linsin Gut erworben hatte. Mayer, ein Leibeigener des Klosters, hatte seinen Besitz vor anderthalb Jahren zusammen mit seiner Ehefrau Adelheid Drägerin "uff der Ow" (=Eyb?), ebenfalls Leibeigene, gerichtlich ihren Vögten Jörg Kröll und Michel Schriber von Weingarten übergeben. Dessen ungeachtet war es infolge einer Pfändung durch Gläubiger zur Gant gekommen. Urteilsgemäß führten die Kläger den Beweis, daß die Bevogtung vor der Pfändung bzw. Vergantung erfolgt war, worauf ihnen vorliegender Urteilsbrief erteilt wurde.