Abt Jakob Schropp, welchem Herzog Christoph von Württemberg erlaubte, sich zu verehelichen, und ihm zu seiner Hochzeit eine Ehesteuer von 300 Gulden und weitere jährliche 150 Gulden zu seinem vererblichen Eigentum sowie ein ganzes Jahresgehalt für das Jahr nach seinem Tode bewilligt hat, stellt dem Herzog wegen der ihm obliegenden Pflichten einen Revers aus.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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