Befehl Nr. 11/66 sowie 1. Durchführungsbestimmung des MfS zur Bekämpfung der "Politisch-ideologischen Diversion" und der "Politischen Untergrundtätigkeit" unter jugendlichen Personenkreisen der DDR bzw. zur Verhinderung der Gefährdung der öffentlichen Ordnung durch Verbreitung dekadenter Einflüsse unter jugendlichen Personenkreisen, insbesondere in Vorbereitung des 20. Jahrestages der DDR