Werden. -Johann Friedrich Carl Freiherr von Dalwigk-Lichtenfels, kurpfälzischer Kämmerer und Generalmajor, bekundet, dass Abt Beda nach dem Tod des. Abts Bernhard ihn, auch zu Mitbehuf seines Bruders, zu Dienstmannsrecht mit folgenden Absplissen des Hauses Oefte belehnt hat: mit dem Oberschevener Hof, dem Felderhof und Obersten Feld, dem Schevener Häuschen, dem Bollenberg, der Hülsmanswiese und dem Felderbusch. Er hat gehuldigt durch seinen Bevollmächtigten Peter Franz Josef Müller, Landrichter des Abts, im Beisein der Dienstmanns- Lehnmannen Johann Everhard Dingerkus, Rats und. Kanzleidirektors des Abts, und G.Th. Lothum, Prokurators zu Werden. - Or., Unterschrift des Bevollmächtigten

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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