Resolution: Gemäß der ergangenen Anweisung sind auf allen innerhalb eines Jahres abgehaltenen Viehmärkten folgende tabellarische Übersichten aufzustellen: 1. über die Zahl und Gattung des aufgetriebenen Viehes, 2. wieviele Viehhändel auf dem Markte abgeschlossen, d. h. wieviele Stück Vieh verkauft oder vertauscht wurden, 3. wieviel ausländisches Vieh auf jedem Markte aufgetrieben und verkauft wurde und 4. wieviele Stück Vieh ins Ausland verkauft wurden (diese Anweisung wurde am 7. September 1829 wiederholt)

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Hessisches Staatsarchiv Darmstadt
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