Bernhard, Markgraf Bernhards unehelicher Sohn, der seine, in dem Verzicht vom 1. September 1537 verlängerte, Legitimationsurkunde der Baden-Badischen Vormundschaft übergeben und dieselbe jetzt für Ehe- etc. Angelegenheiten zurückempfangen hat, verspricht, von derselben keinen Gebrauch für erneute Ansprüche zu machen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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