Die verwitwete Gräfin von der Mark klagt als geborene Freifrau von Rhoe zu Baexem und Besitzerin des im Lande Thorn gelegenen Ritterguts Baexem am RKG wegen einer Beeinträchtigung ihres ius convenandi zu Baexem. Der Baexemsche Jagdpächer Jodocus Egmond Swinnen soll an der Jagd gehindert und entwaffnet worden sein. Der Prozeß wird noch 1759 durch einen Vergleich und die Restitution der entwendeten Jagdflinte beendet.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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