Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Freistaat Bayern und dem Land Vorarlberg über die Erneuerung und Instandhaltung der Grenzbrücke über den Rickenbach nördlich von Hohenweiler (Staatsstraße 2002/Landesstraße Nr. 1): Planung und Bauausführung durch das Land Vorarlberg (Art. 2); Grunderwerb, Vermarkung und Vermessung für das Bauvorhaben durch die Vertragspartner im jeweiligen Zuständigkeitsbereich (Art. 3); Kostenaufteilung für die Brücke selbst, Widerlager, Ufer- und Stützmauern, Straßenanschlüsse u.a. (Art. 4); bauliche und betriebliche Instandhaltung und Kosten hierfür (Art. 5)

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv
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