Großmarkt
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C 75 Nr. 1094
C 75 Referat VI, Bauwesen
Referat VI, Bauwesen
1956 - 1958
Enthält:Errichtung des Großmarktes Gaismannshof, Kostenzusammenstellung, Erläuterungen zu Lageskizzen, Großmarkt für Gaismannshof - Stadtrat revidierte seinen Beschluß (NN vom 12.7.1956), Sonderdruck aus 'Der Früchte- und Gemüsemarkt' des Großhandelsverbandes: "Entscheidung gegen das gemeine Wohl", Lagepläne für den Großmarkt Marienberg, Niederschrift betreffend eine Großmarkt- und Geflügelhalle, Gleisanschlußfrage Marienberg, Verlegung des Großmarktes von der Insel SchüttDarin:Anfrage zur Planung des neuen Großmarktes von der Stadt Ankara
Umfang/Beschreibung: ca. 160 Bl.
Archivale
Indexbegriff Sache: Klassifikation C-Bestände: Auftragsverwaltung - Hochbau
Ankara
Gaismannshof
Insel Schütt
Marienberg
Großmarkt
Großmarkt (Verlegung)
Geflügelmarkthalle
Gleisanschluß
Lagepläne
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
05.06.2025, 13:00 MESZ