Mainz, 1575.08.16. (Richter Valentin Spieß). Eheberedung zwischen Hans Wall(en)heuser, Amtmann zu Dalberg, und Anna, Ww. Adam Gulferichs, B. zu Bingen, Tochter Adam Müllers, B. zu Mainz: Sie bringt ihm aus voriger Ehe ein Kindlein Anna zu, dessen Unterhalt bis zu mannbaren Jahren zugesichert wird. Das Vermögen beider Eheleute wird zusammengeworfen. Stirbt er vor ihr kinderlos, so behält sie ihr Zugebrachtes und Ererbtes und aus seiner Nahrung 300 fl. und die Hälfte der beiderseits zugebrachten Fahrnis und ein Drittel der ehelichen Errungenschaft. Stirbt sie zuerst ohne Kinder aus der neuen Ehe, so erhält er all seine liegenden Güter, aus ihrer Nahrung 100 fl. und die Hälfte der beiderseits zugebrachten Fahrnis. Anwesend: 1) Für ihn: Dr. Georg Artopeus, Domprediger, Johann Molitor, rheingräflicher und dalbergischer Rat, Herr Franz Behem, Hausmeister, und Kaspar Behem, Buchdrucker. 2) Für sie: Ihr Vater Adam Müller, ihr Bruder Gerlach Müller, Vikar von St. Alban; 3) Zeugen: Bonifaz Utpha und Niklaus Heidelberger.

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