Dorothea von Fegersheim geborene Häsin von Lauffen, Witwe des Blasius von Fegersheim, bischöflich-Straßburgischen Statthalters, Amtsverwesers und Rates, errichtet ihr Testament und bestimmt darin Folgendes: Sie wünscht in Elsasszabern in der oberen Stiftskirche neben ihrem verstorbenen Gatten oder in dessen Grab beigesetzt werden. Das Testament, welches sie, zusammen mit ihrem Gatten, am 4. Juni 1582 in Elsasszabern vor dem Notar Adam von Boys schriftlich errichtet und dasjenige, welches sie am 3. Juni 1607 in Willstätt im gräflich-Hanauischen Schloss vor sieben Zeugen und dem Notar und Straßburger Bürger Christian Textor aufgerichtet hatte, sowie alle sonstigen Vermächtnisse werden durch das vorliegende Testament ungültig. Von ihrer Hinterlassenschaft sollen 60 fl. Straßburger Münz genommen und davon 10 fl. für ihr Begräbnis verwendet werden, den Rest, 2 bis 4 fl., sollen die Hausarmen erhalten. Weitere 10 fl. sollen am 7. und 30. für die Kirche und die Hausarmen verwendet werden, ebenso die restlichen 30 fl. zur ersten Jahrzeit. 600 fl. Hauptgut, Straßburger Münz, 1 fl. zu 15 b oder 60 xern gerechnet, vermacht sie armen Schülern und Studenten, welche, aus Zabern gebürtig, katholische Akademien etc. besuchen und sich dort ehrbar und gottesfürchtig verhalten. Diesen soll der jährliche Zins von Propst und Dekan des Stiftes Zabern als Exekutoren dieses Legates zugeteilt werden. Sind keine Studenten aus Zabern vorhanden, so soll die Stiftung nach Ermessen der Exekutoren auf andere Studenten des Bistums Straßburg ausgedehnt werden. Den Stiftsherren hinterlässt sie 200 fl. zu 15 b, wovon ein jährlicher Zins von 10 fl. erkauft werden soll. Davon sollen die Stiftsherren 5 fl. erhalten, die restlichen 5 fl. sollen Propst und Dekan zu ihrer Jahrzeit unter die Armen verteilen. Diese Summe soll dem Stift gleich nach ihrem Tode durch ihre Erben ausgehändigt werden. Über die Verwendung soll der jeweilige Kirchenschaffner Propst und Dekan jährlich Rechnung ablegen. Sollte der katholische Glaube aufhören und ihre Jahrzeit nicht mehr begangen werden, so soll das Geld auf Spital, Elendenherberge, Sondersiechen und Gutleuthaus zu Zabern übergehen, wofür Unterschultheißen und Spitalpfleger jährlich 1 fl. für ihre Mühe erhalten sollen. Den Barfüssern im Franziskanerkloster zu Zabern hinterläßt sie 200 fl. zu einem Almosen, den Jesuiten in Hagenau 200 Gulden. Ihrer Schwester Amalia von Zorwa zu Pfettelbach geborene Häsin von Lauffen vermacht sie die Hälfte aller Zinse und Gülten, die bei ihrem Ableben vorhanden sein werden auf Lebenszeit, nach deren Ableben erhält alles die Haupterbin. Ihrer Base Jungfrau Maria Schenkin von Winterstetten, die ihr und ihrem Mann über 30 Jahre lang Treue und Freundschaft gehalten hatte, hinterlässt sie zur Nutznießung auf Lebenszeit 150 fl. jährlichen Zinses aus 3000 fl. Hauptgut, 11 V harter Früchte zu Hochstetten und 5 V Korn und 2 V Haber zu Steinburg jährlicher Gült, dazu 1 ½ Fuder guten Weines samt der Nutzung von 4 Acker Matten hinter Montzweyler und den dortigen Garten, an der Steigen gelegen, dazu Wohnrecht in ihrem Hause in Zabern, welches ihre Erben unterhalten sollen, ferner das weißsilberne Dutzend Tischbecher, 1 Dutzend silberne Löffel, einen vergoldeten Becher und ihr tägliches silbernes Trinkkännchen, vier vollständige und zwei Gesindebetten mit Zubehör und notwendigem Hausrat, Wäsche und Geschirr, was alles nach dem Tod der Begünstigten ebenfalls in den Besitz der Haupterbin übergehen soll. Ihrem Vetter und Sohn Wolf Ludwig Böcklin von Böcklinsau hinterlässt sie zum Voraus, sobald er sich verheiratet, den sogenannten vergulten Becher mit der nackhenden Frawen, einen Deckelbecher, der ihm am Hochzeitstage zu übergeben ist. Ihrem Vetter, Sohn und Pfetterig Philipp Ulman Böcklin von Böcklinsau hinterlässt sie zu einem Voraus ihren großen vergoldeten markgräflichen Becher, der 19 M. S. wiegt. Dieser soll in der Familie bleiben und, sollte der Begünstigte keine Erben hinterlassen, an dessen ältesten Bruder und immer an den ältesten Sohn, gegebenenfalls auch an Schwestern fallen, aber immer im Besitz der älteren Linie bleiben. Ihrem Vetter und Sohn Hans Christoph Böcklin von Böcklinsau, dem jüngsten der Geschwister, vererbt sie zu Voraus den großen vergoldeten Becher mit dem Bergwerk. Alle drei Brüder erhalten darüber hinaus eine goldene Kette, die sie ihnen hat anfertigen lassen. Missbraucht einer der Brüder das Legat, so geht dieses an seine Geschwister. Dem Kloster St. Johann bei Zabern hinterläßt sie 100 fl., zu je 15 b gerechnet, zu ihrem Gedächtnis. Ihren Vettern Georg Wormbser zu Scheffoltzheim und Hermann Ritter von Uhrendorff vermacht sie wegen der ihr erwiesenen Wohltaten je ein silbernes, vergoldetes Tablett von je 40 fl. Wert. Ihrem Vetter Philipp von Weyttersheim hinterlässt sie das Trinkgeschirr, die Krauß genannt und die seidengesteppte Decke, welche sie von seiner Base erhalten hatte, dessen Tochter Maria Elisabeth 100 fl. zu einer goldenen Kette. Ihrem angenommenen Kind hinterlässt sie 200 fl., zu je 15 b gerechnet. Ihre Erben sollen ihn, wenn er volljährig sein wird und dies will, ein Handwerk lernen lassen, bis er sich selbst ernähren kann. Hält er sich dann gut, soll er anlässlich seiner Hochzeit 100 fl. erhalten, hält er sich weiterhin gut, auch die restlichen 100 fl. Ihr Gesinde und die Dienstboten sollen alle in schwarz lindisch Tuch gekleidet werden. Die gesamte restliche Erbschaft erhält die Base der Ausstellerin, Eva Böcklerin von Böcklinsau, Tochter des +Hans Ulrich Has von Lauffen, Bruders der Ausstellerin. Sollte diese vor der Erblasserin sterben, so geht die Erbschaft an ihre Kinder. Missbraucht einer der Begünstigten sein Legat und schafft er etwa Unfrieden, so geht er der Erbschaft verlustig. Etwaige Missverständnisse sollen die Testamentsvollstrecker klären. Weitere Verfügungen der Erblasserin sollen an das Testament angebunden oder dabei verwahrt werden. Zu Testamentsvollstreckern bestimmt sie Christoph von Wangen zu Geroldseck am Wassichen, Fürstlich Straßburgischen Amtmann in der Wantzenau, und Hans Peter von Firdenheim zu Rorburg, denen sie für ihre Mühe je einen Becher aus ihrem Silbergeschirr im Wert von 24 fl. oder das Bargeld dafür hinterlässt. mit eigenhändigem Nachtrag der Erblasserin und Unterschrift auf jeder Seite. Nachträge: 1611, November 23 beurkundet Claus Friedrich von Westhausen, Schwager der Erblasserin, die Echtheit des Testamentes. S.: der Aussteller 1611, November 30 (Mittwoch, St. Andreas Tag) - Elsasszabern - beurkundet Johann Eberhard Contz, Dr. der Rechte, die Echtheit des Testamentes. S.: der Aussteller ebenso Johann Arnold Mitterspacher, Dr. der Rechte und Rat des Erzherzogs Leopold, Bischofs zu Straßburg und Passau. S.: der Aussteller ebenso Johann Heinrich Theut, Kanzleisekretär des Erzherzogs Leopold zu Österreich, Bischofs zu Straßburg und Passau. S.: der Aussteller (Petschaft) ebenso Stephan Zwanger, Schultheiß zu Zabern. S.: der Aussteller ebenso Philipp Heuglin, Hofgerichts-Sekretärs. S.: der Aussteller 1611, November 30 beurkundet in Elsasszabern, in der alten oder Oberstadt, im Hause des Johann Holtzapffel, beider Rechte Doktor und Rat des Erzherzogs Leopold zu Österreich etc., in der Steigerstraße, gegen des Stiftes Kasten gelegen, in der mittleren Stuben Johann Cromer, geschworener Notar, Straßburger Bistums, dass die genannte Erblasserin, mit Beistand des Stadtschreibers Wilhelm Steger, das Testament beglaubigen ließ und zugleich alle bisherigen Verfügungen widerrufen hat.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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