Schied zwischen Graf Michael von Wertheim und Balthasar von Thüngen Jorg Truchsess, Ritter, entscheidet in dem Streit seines Schwagers Balthasar von Thüngen mit Graf Michael zu Wertheim, seinem Herrn, wegen 100 fl. Leibgeding, welche nach dem Tode Wolffs von Dottenheim an dessen Tochter, Frau Dorothea, Balthasars ehel. Hausfrau, fielen laut einer Verschreibung von weiland Graf Johann (II.) zu Wertheim, wogegen Graf Michael als Johanns Erbe erklärt, er sei nicht verpflichtet, diese 100 fl. zu geben. Schiedsspruch: Das Leibgeding, das mit 2000 fl. verkauft und mit 1500 fl. abzulösen war, soll Graf Michael mit 1200 fl. lösen. 1000 fl. soll er vom kommenden Jahr ab jährlich mit 50 fl. an Petri Cathedra verzinsen, 200 fl. soll er an diesem Tage mit dem ersten Zins zahlen. Diese Zahlungen soll der Graf verschreiben und verbürgen. Die kommenden 3 Jahre sollen die 1000 fl. unkündbar sein, wohl aber vom Grafen aus freien Willen bezahlt werden können. Nach den 3 Jahren soll die Kündigung 1/2 Jahr vor Peterstag geschehen können. Graf Johans Leibgedingsverschreibung soll versiegelt werden.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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