Kommission zur Auseinandersetzung der Deutschordensangelegenheiten (Bestand)
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Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, E 63/8
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik) >> Kabinett, Geheimer Rat, Ministerien 1806-1945 >> Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten >> Kommissionen
1812 - 1924 (Vorakten ab 1319)
Überlieferungsgeschichte
Die Kommissionsakten befanden sich in E 36 Verz. 3 "Mergentheimer Okkupationsakten"
Inhalt und Bewertung
Regelung des Ausgleichs des Vermögens und Verteilung der Schulden des Deutschen Ordens, Übernahme der "Diener" und Aufteilung des Hauptarchivs in Mergentheim auf die Nachfolgestaaten
Vorbemerkung: Der deutsche Orden wurde durch den Tagesbefehl Napoleons vom 24. April 1809 in den Rheinbundstaaten endgültig aufgelöst, nachdem er bereits vorher den größeren Teil seines Gebiets verloren hatte. Nur in Österreich bestand er weiter. Der Ordensbesitz mit den Einkünften wurde den Rheinbundfürsten zugesprochen; dabei erhielt der König von Württemberg den Hauptanteil, vornehmlich den Regierungssitz Mergentheim. Dem Vermögensausgleich und der Verteilung der Schulden diente der am 22. Juli 1812 konstituierte Kongress in Mergentheim, bei dem sämtliche an den vormaligen Besitzungen des Hoch- und Deutschmeistertums beteiligten Souveräns und der Hoch- und Deutschmeister in Wien durch ihre Bevollmächtigten beteiligt waren. Württemberg war durch Staatsrat Johann August von Reuß und Oberfinanzrat Georg Friedrich Sommer vertreten. Geregelt wurden vor allem der Ausgleich des Vermögens und die Verteilung der Schulden, die Übernahme der Diener des Deutschen Ordens und die Aufteilung der Archivalien des Deutschordenshauptarchivs in Mergentheim unter den Nachfolgestaaten. Seinen vertraglichen Niederschlag fand der Kongress in den Konventionen mit dem Hochmeister Anton Victor vom 15. August 1813 und im Hauptvertrag zwischen den beteiligten Staaten vom 18. Mai 1815. Er trat am 30. September 1815 zu seiner letzten Sitzung zusammen. Die württembergische Kommission - also die beiden Bevollmächtigten - blieb auch nach diesem Zeitpunkt wie die Vertreter anderer Staaten im Amt, um die Vorgaben des Kongresses umzusetzen. Nach dem Tod von Staatsrat von Reuß im Juli 1820 wurden dessen Geschäfte durch Geheimen Legationsrat Christian Ludwig von Bilfinger im Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten besorgt. Die Kommission wurde erst durch das königliche Dekret vom 13. August 1824 aufgelöst; noch anfallende Aufgaben wurden fortan im Außenministerium bearbeitet. Die Kommission führte eine eigene Registratur. Man unterschied zwischen älteren, d. h. bis zum Abschluss des Mergentheimer Kongresses reichende Akten und neueren, nach dieser Zeit erwachsenen Akten. Die älteren Akten wurden zunächst bei der Oberfinanzkammer-Registratur älterer Zeit verwahrt und gelangten zu einem nicht mehr feststellbaren Zeitpunkt in das Außenministerium. Die neueren Akten wurden gleich nach der Auflösung der Kommission an das Ministerium abgegeben. Die Ablieferungsverzeichnisse sind noch erhalten (E 40/11 Bü 206). Auch das Diarium zu den neueren Akten liegt noch vor (E 63/8 Bü 93). Die Kommissionsakten wurden anlässlich der Neuordnung des Außenministeriums im Bestand E 36 Verzeichnis 3 "Mergentheimer Okkupationsakten" (abgekürzt Merg. Okkupation) im Winter 2004/2005 verzeichnet und als eigener Bestand E 63/8 aufgestellt, der 5,4 Regalmeter mit 270 Büscheln umfasst. Die Gegenüberlieferung findet sich im noch zu bildenden Bestand E 40/11. Das Staatsarchiv Ludwigsburg verwahrt die Akten des Mergentheimer Kongresses unter der Signatur B 242. Literatur: Karl H. Lampe: Die Auflösung des Deutschordenshauptarchives in Mergentheim. In: Archivalische Zeitschrift Bd. 57 (1961). Stuttgart, im Februar 2005 Wilfried Braunn
Die Kommissionsakten befanden sich in E 36 Verz. 3 "Mergentheimer Okkupationsakten"
Inhalt und Bewertung
Regelung des Ausgleichs des Vermögens und Verteilung der Schulden des Deutschen Ordens, Übernahme der "Diener" und Aufteilung des Hauptarchivs in Mergentheim auf die Nachfolgestaaten
Vorbemerkung: Der deutsche Orden wurde durch den Tagesbefehl Napoleons vom 24. April 1809 in den Rheinbundstaaten endgültig aufgelöst, nachdem er bereits vorher den größeren Teil seines Gebiets verloren hatte. Nur in Österreich bestand er weiter. Der Ordensbesitz mit den Einkünften wurde den Rheinbundfürsten zugesprochen; dabei erhielt der König von Württemberg den Hauptanteil, vornehmlich den Regierungssitz Mergentheim. Dem Vermögensausgleich und der Verteilung der Schulden diente der am 22. Juli 1812 konstituierte Kongress in Mergentheim, bei dem sämtliche an den vormaligen Besitzungen des Hoch- und Deutschmeistertums beteiligten Souveräns und der Hoch- und Deutschmeister in Wien durch ihre Bevollmächtigten beteiligt waren. Württemberg war durch Staatsrat Johann August von Reuß und Oberfinanzrat Georg Friedrich Sommer vertreten. Geregelt wurden vor allem der Ausgleich des Vermögens und die Verteilung der Schulden, die Übernahme der Diener des Deutschen Ordens und die Aufteilung der Archivalien des Deutschordenshauptarchivs in Mergentheim unter den Nachfolgestaaten. Seinen vertraglichen Niederschlag fand der Kongress in den Konventionen mit dem Hochmeister Anton Victor vom 15. August 1813 und im Hauptvertrag zwischen den beteiligten Staaten vom 18. Mai 1815. Er trat am 30. September 1815 zu seiner letzten Sitzung zusammen. Die württembergische Kommission - also die beiden Bevollmächtigten - blieb auch nach diesem Zeitpunkt wie die Vertreter anderer Staaten im Amt, um die Vorgaben des Kongresses umzusetzen. Nach dem Tod von Staatsrat von Reuß im Juli 1820 wurden dessen Geschäfte durch Geheimen Legationsrat Christian Ludwig von Bilfinger im Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten besorgt. Die Kommission wurde erst durch das königliche Dekret vom 13. August 1824 aufgelöst; noch anfallende Aufgaben wurden fortan im Außenministerium bearbeitet. Die Kommission führte eine eigene Registratur. Man unterschied zwischen älteren, d. h. bis zum Abschluss des Mergentheimer Kongresses reichende Akten und neueren, nach dieser Zeit erwachsenen Akten. Die älteren Akten wurden zunächst bei der Oberfinanzkammer-Registratur älterer Zeit verwahrt und gelangten zu einem nicht mehr feststellbaren Zeitpunkt in das Außenministerium. Die neueren Akten wurden gleich nach der Auflösung der Kommission an das Ministerium abgegeben. Die Ablieferungsverzeichnisse sind noch erhalten (E 40/11 Bü 206). Auch das Diarium zu den neueren Akten liegt noch vor (E 63/8 Bü 93). Die Kommissionsakten wurden anlässlich der Neuordnung des Außenministeriums im Bestand E 36 Verzeichnis 3 "Mergentheimer Okkupationsakten" (abgekürzt Merg. Okkupation) im Winter 2004/2005 verzeichnet und als eigener Bestand E 63/8 aufgestellt, der 5,4 Regalmeter mit 270 Büscheln umfasst. Die Gegenüberlieferung findet sich im noch zu bildenden Bestand E 40/11. Das Staatsarchiv Ludwigsburg verwahrt die Akten des Mergentheimer Kongresses unter der Signatur B 242. Literatur: Karl H. Lampe: Die Auflösung des Deutschordenshauptarchives in Mergentheim. In: Archivalische Zeitschrift Bd. 57 (1961). Stuttgart, im Februar 2005 Wilfried Braunn
270 Büschel
Bestand
Karl H. Lampe: Die Auflösung des Deutschordenshauptarchives in Mergentheim. In Archivalische Zeitschrift Bd. 57 (1961)
Information on confiscated assets
Additional information
BZK no.
The Bundeszentralkartei (BZK) is the central register of the federal government and federal states for completed compensation proceedings. When a claim is entered into the BZK, a number is assigned for unique identification. This BZK number refers to a compensation claim, not to a person. If a person has made several claims (e.g. for themselves and for relatives), each claim generally has its own BZK number. Often, the file number of the respective compensation authority is used as the BZK number.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
Delict according to Nazi judicial system
Conduct that was first criminalized under National Socialism (e.g. the Treachery Act, ‘Judenbegünstigung’) or which the Nazi judiciary prosecuted more severely (e.g. high treason).
Reason for persecution
The reasons provided here are based on the wording in the reasons for persecution stated in the sources.
Role in the proceeding
‘Verfolgt’ refers to a person or organization that was persecuted under National Socialism. They could file a claim for compensation or restitution as part of the Wiedergutmachung policy. If the application was submitted by another person or organization than the persecutee (for example, their son or daughter), this other person or organization is designated as ‘antragstellend’ and their relationship to the persecutee is noted, if known. In the sources, the persecutee is sometimes referred to as ‘Geschädigter’ (aggrieved party) and the applicant as ‘Anspruchsberechtigter’(claimant).
Search in Archivportal-D
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Additional information on reason for persecution
Additional or more specific information on membership and group affiliation which were the reason for the persecution.
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13.11.2025, 2:39 PM CET
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