Eytel Vogt von Rieneck quittiert dem Grafen Johann zu Wertheim über 2000 Gulden von der Kaufsumme für Laudenbach, die Nutzung an Steinfeld, Harrbach, Wiesenfeld und anderswo, die an Laudenbach innen und außen ausgeführte Bauarbeit, das, was er von Hannsen Winterspach, derzeitigem Keller zu Buchheim, und anderen desselben Orts gekauft, für sich gebaut oder zu bauen angefangen hat. (Wegen Urspringen vertritt Dietze von Thüngen zum Rewssenberg seine Schwesterkinder.) Für den Rest der Kaufsumme 1200 fl., ist er von den Grafen auf ihn 75 fl. an Leinach verwiesen, davon jährlich gegen Quittung 50 fl. zu erheben. Dem Grafen verbleibt, was er seinerzeit von dem Vogt angekauft hat, nämlich Güter zu Roden, Zimmern, Altfeld, Wittbach, auf dem Erbhof zu Rothenfels, dem Lindengarten vor dem Schloß daselbst mit den Wiesen oberhalb Mattenstait inn der Awe, den Wiesen an der Lohr unterhalb Windawe, den Wiesen an der Wachenbach und den Wiesen an der Lohr oberhalb und unterhalb der Göselbach und Einsidel furte. Auf eine Bedingung des Hauptbriefs über das Amt Homburg (Hoenberg), der laut einer von dem Grafen und dem Vogt besiegelten Beibrief bei Bürgermeister und Rat der Stadt Schweinfurt hinterlegt ist, worauf bei Verpfändung oder Verkauf von Rothenfels, wie die Lösung durch das Stift, der Graf mit der Kaufsumme zunächst dem Vogt die auf Leinach verschriebenen 7500 fl. erlegen muß, leistet der Vogt Verzicht. Doch darf das dem Vogt für 100 fl. verschriebene Dorf Steinfeld nicht vor seiner Abfindung anderweitig veräußert werden, und bei Lösung durch das Stift sind zunächst die 2000 fl. darauf zu zahlen, soweit sie nicht laut Quittung - für 50 fl. Güte mit 1000 fl. Hauptgeld - bereits gezahlt sind.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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